Betreibungsauszug: das Dokument, das jeder Schweizer Vermieter verlangt

Auf einen Blick
- Gebühr: CHF 17–18, eidgenössisch festgelegt — überall gleich
- Deckt die letzten 5 Jahre ab, geführt pro Bezirk
- Verwaltungen erwarten ihn nicht älter als 3 Monate
- In den meisten Kantonen online bestellbar
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Wer in der Schweiz auf Wohnungssuche ist, stösst bei jeder einzelnen Bewerbung auf dasselbe Dokument: den Betreibungsauszug — auf Französisch extrait du registre des poursuites, auf Englisch extract from the debt enforcement register. Verwaltungen behandeln ihn als den Standard-Bonitätscheck, und eine Bewerbung ohne ihn landet meist ganz unten im Stapel. Einen veralteten einzureichen kommt fast genauso teuer — das ist einer der häufigsten Fehler im Bewerbungsdossier.
Die gute Nachricht: Er kostet CHF 17–18, ist in den meisten Kantonen in wenigen Minuten online bestellt, und diese Seite liefert Ihnen den offiziellen Bestelllink für Ihren Kanton.
Bestellung nach Kanton
Die Gebühr ist eidgenössisch — CHF 17, mit Post- oder elektronischem Versand meist CHF 18 — sodass niemand Ihnen für das amtliche Dokument mehr verlangen kann. Was sich nach Kanton unterscheidet, ist die ausstellende Stelle und der Bestellweg:
| Kanton | Kosten | Zustellung | Bestellung | Ausstellende Stelle |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 17 CHF 17 plus Porto (A-Post) | Per Post Kein Konto | Online-Formular, per Post oder am Schalter Offizielle Bestellseite | Stadtammann- und Betreibungsamt Ihres Stadtkreises (Stadt Zürich); in anderen Gemeinden das zuständige Betreibungsamt |
| Genf (GE) | CHF 17 CHF 17 am Schalter; CHF 18 bei Zahlung per Banküberweisung (Zahlungsnachweis erforderlich) | Gleicher/nächster Tag ge.ch-Konto | online (e-démarches), per Post oder am Schalter nach Terminvereinbarung Offizielle Bestellseite | Office cantonal des poursuites (kantonales Betreibungsamt) |
| Basel-Stadt (BS) | CHF 17 CHF 17 persönlich; CHF 18 inklusive Zustellung per Post oder elektronisch | ~48 Std. Kein Konto | Online-Formular (Bearbeitung werktags innert 48 Std.) oder persönlich Offizielle Bestellseite | Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt (Aeschenvorstadt 56) |
| Zug (ZG) | CHF 17 CHF 17 am Schalter; CHF 18 vorausbezahlt über eZug App/Portal | Digital eZug-App | digital über eZug oder beim Betreibungsamt Ihrer Gemeinde Offizielle Bestellseite | Kommunale Betreibungsämter (z.B. Betreibungsamt Zug, Gubelstrasse 22, für die Stadt Zug) |
| Waadt (VD) | CHF 18 CHF 18 für die offizielle Online-Bestellung (signierter Auszug, online verifizierbar) | Gleicher Tag portail.vd.ch | online über portail.vd.ch (Versand am selben Tag bei Bestellung vor 14 Uhr) oder schriftlich beim Bezirksamt Offizielle Bestellseite | Office des poursuites Ihres Bezirks (z.B. für den district de Lausanne) |
Ein paar praktische Hinweise, die überall gelten:
- Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Online-Formulare verlangen einen Scan oder ein Foto von ID-Karte, Pass oder Aufenthaltsbewilligung.
- Bestellen Sie ihn an sich selbst, nicht an die Verwaltung. Sie erhalten den Auszug und legen ihn jeder Bewerbung bei — ein Auszug reicht für alle Bewerbungen, solange er aktuell bleibt.
- Meiden Sie kostenpflichtige Vermittlerseiten. Die Suchergebnisse sind voll von Diensten, die denselben Auszug mit Aufschlag weiterverkaufen. Die offiziellen Kanäle in der Tabelle oben sind die günstigsten und schnellsten.
Wo Sie sich bewerben, bestimmt auch, wie schnell Sie den Auszug in der Hand brauchen. Die Stadtführer für Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Zug zeigen das lokale Markttempo und den schnellsten offiziellen Kanal in jedem Kanton.
Die Drei-Monats-Regel
Rechtlich verfällt der Auszug nie. In der Praxis erwarten Verwaltungen einen nicht älter als drei Monate — viele Bewerbungsformulare schreiben das ausdrücklich vor. Ein älterer Auszug weckt entweder den Eindruck eines veralteten Dossiers oder den, etwas zu verschweigen — beide Eindrücke kosten Sie die Wohnung.
Die Rechnung ist einfach: Bei CHF 17–18 ist eine Neubestellung alle drei Monate während einer aktiven Suche die günstigste Versicherung, die Sie für Ihre Bewerbung kaufen können. Zieht sich Ihre Suche in ein neues Quartal, bestellen Sie einen frischen Auszug vor der nächsten Besichtigung statt erst, wenn eine Verwaltung danach fragt.
Was der Betreibungsauszug tatsächlich ist
Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist einem lokalen Betreibungsamt (office des poursuites) zugeordnet. Wenn ein Gläubiger ein formelles Inkassoverfahren gegen jemanden einleitet — eine eskalierte unbezahlte Rechnung, eine strittige Forderung, eine echte Schuld —, wird das im Register dieses Amts vermerkt.
Der Auszug ist eine einseitige amtliche Zusammenfassung Ihres Eintrags. Er zeigt, ob in den letzten fünf Jahren in diesem Bezirk Betreibungsverfahren gegen Sie eröffnet wurden, samt deren Status. Für die meisten Menschen ist das schlicht ein leeres Blatt mit Stempel — und genau dieses leere Blatt wollen Vermieter sehen.
Aus der Funktionsweise des Registers ergeben sich drei Punkte:
- Es wird pro Bezirk geführt, nicht national. Der Auszug deckt den Bezirk ab, in dem Sie gemeldet sind. Sind Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zwischen Bezirken umgezogen, verlangt eine gründliche Verwaltung womöglich auch Auszüge aus früheren Bezirken.
- Jeder kann seinen eigenen Auszug bedingungslos bestellen. Den einer anderen Person zu bestellen erfordert ein berechtigtes Interesse oder eine Vollmacht — weshalb Sie ihn der Bewerbung beilegen, statt dass der Vermieter ihn anfordert.
- Sie brauchen eine gemeldete Schweizer Adresse. Gerade angekommen und noch nicht angemeldet? Dann erhalten Sie keinen — siehe den Abschnitt für Neuzuzüger weiter unten, bevor Sie in Panik geraten.
Warum Verwaltungen darauf bestehen
Das grösste Risiko eines Schweizer Vermieters ist ein Mieter, der die Zahlungen einstellt: Eine Ausweisung dauert, und die Kaution deckt höchstens drei Monatsmieten. Der Betreibungsauszug ist das günstigste und am stärksten standardisierte Signal dafür, dass Sie Ihre Rechnungen bezahlen. Er beantwortet eine Frage — musste in den letzten fünf Jahren jemand dieser Person Geld nachjagen? — mit einem amtlichen Stempel.
Deshalb steht er ganz oben auf jeder Checkliste der Verwaltungen, gleich neben der Lohnbestätigung. Beide zusammen decken die einzigen Dinge ab, die ein Vermieter wirklich prüft: Zahlungsfähigkeit und Zahlungswille. Der Rest des Dossiers baut darauf auf.
Leerer Auszug vs. Auszug mit Einträgen
Ein leerer Auszug ist das Ziel, aber ein nicht leerer ist nicht automatisch das Ende:
- Alte, erledigte Verfahren — vor Jahren bezahlt und abgeschlossen — versenken selten ein ansonsten starkes Dossier. Fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben einen ruhigen, erklärenden Satz hinzu, statt zu hoffen, dass niemand das Dokument liest.
- Offene oder jüngere Verfahren sind in den umkämpften Städten ein ernstes Problem. Seien Sie bereit, dies zu erklären, alles andere im Dossier zu stärken und einen Bürgen in Erwägung zu ziehen.
- Bestrittene Einträge, die Sie für falsch halten, klären Sie bei der ausstellenden Stelle — und zwar vor der Bewerbung, nicht währenddessen.
Ehrlichkeit schlägt Verschleierung: Verwaltungen lesen solche Dokumente täglich, und ein unerklärter Eintrag, den sie selbst entdecken, wiegt schwerer als einer, den Sie von sich aus angesprochen haben.
Neuzuzüger: was zu tun ist, bevor der erste Auszug existiert
Das Register kennt Sie erst, sobald Sie an einer Schweizer Adresse angemeldet sind — frisch Angekommene können also keinen Betreibungsauszug vorweisen, und Schweizer Verwaltungen wissen das. Der akzeptierte Ersatz ist ein Ersatzpaket: Arbeitgeberbestätigung, ein Bonitätsbericht aus dem bisherigen Wohnsitzland und ein erklärender Satz. Das vollständige Vorgehen, inklusive Formulierung, steht im eigenen Leitfaden zum Bewerben ohne Betreibungsauszug.
Sobald Sie angemeldet sind, bestellen Sie den Auszug sofort — auch bevor Sie ihn brauchen. Von diesem Moment an tritt Ihr Dossier als vollständig schweizerisch an. Prüfen Sie es mit dem Dossier-Check, um zu sehen, wo Sie insgesamt stehen.
Häufige Fragen
Wie viel kostet der Auszug?
CHF 17, dazu in den meisten Kantonen eine kleine Versandgebühr (in der Regel CHF 18 insgesamt). Die Gebühr ist eidgenössisch festgelegt und überall in der Schweiz gleich.
Wie weit reicht er zurück?
Der Auszug zeigt Betreibungsverfahren der letzten fünf Jahre, die im ausstellenden Bezirk registriert wurden. Bei einem Umzug zwischen Bezirken brauchen Sie unter Umständen Auszüge aus jedem davon.
Wie lange ist er für eine Mietbewerbung gültig?
Eine gesetzliche Verfallsfrist gibt es nicht, aber Vermieter und Verwaltungen erwarten in der Regel einen Auszug, der nicht älter als drei Monate ist.