Versicherungen für Mietende: Hausrat, Haftpflicht und die Pflicht in der Waadt

Auf einen Blick

  • Hausrat: Ihre eigenen Sachen
  • Haftpflicht: Schäden, die Sie anderen verursachen
  • Waadt: Hausratversicherung bei der ECA obligatorisch
  • Manche Vermieter verlangen eine Haftpflicht
Auf dieser Seite

Zwei Versicherungen zählen beim Mieten in der Schweiz, und sie werden leicht verwechselt: Die Hausratversicherung schützt Ihre eigenen Sachen, die Privathaftpflichtversicherung kann Schäden decken, die Sie anderen verursachen — auch Ihrer Vermieterschaft. Keine ersetzt die andere, und in einem Kanton dieser Website, der Waadt, ist ein Teil der ersten gesetzlich vorgeschrieben.

Zwei verschiedene Versicherungen

  • Hausrat: Möbel, Kleider und übrige Sachen in der Wohnung, je nach Police gegen Feuer, Elementarschäden, Wasserschäden oder Diebstahl.
  • Privathaftpflicht: Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Sachen verursachen — die von Ihrer Waschmaschine überflutete Nachbarwohnung oder Schäden an Ihrer Mietwohnung über die normale Abnützung hinaus.

Policen unterscheiden sich darin, was sie decken — lesen Sie die Bedingungen, nicht nur den Produktnamen.

Warum Vermieter eine Haftpflicht verlangen

Beim Auszug geben Sie die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Normale Abnützung trägt die Vermieterschaft; Schäden über den normalen Gebrauch hinaus tragen Sie. Eine Haftpflichtversicherung ist der übliche Weg, solche Schäden zu decken — die ETH Zürich weist darauf hin, dass manche Vermieter vor Vertragsabschluss einen Nachweis verlangen. Die Dokumenten-Checkliste führt ihn auf, und der Generator für Bewerbungsschreiben kann ihn unter den Beilagen nennen.

Eine Mietkaution ist etwas anderes: Sie sichert die Ansprüche der Vermieterschaft, sie versichert nicht Sie. Siehe den Ratgeber zur Mietkaution.

Waadt: obligatorische Hausratversicherung

Im Kanton Waadt muss jede Person, die im Kanton wohnt, ihren Hausrat bei der kantonalen Versicherungsanstalt, der ECA, gegen Feuer und Elementarschäden versichern. Das gilt für Mietende wie für Eigentümer. Zuziehende mit einem Vertrag bei einer in der Schweiz zugelassenen Versicherung dürfen diesen bis zum Ablauf behalten, höchstens aber fünf Jahre nach dem Zuzug ihrer Sachen; der Kanton empfiehlt, sich bei der Ankunft bei der ECA zu melden.

Der obligatorische Teil deckt nur Feuer und Elementarschäden. Andere Risiken — und die Haftpflicht — sind separate Versicherungen.

Die oben beschriebene Pflicht in der Waadt ist bestätigt. Klären Sie für andere Kantone bei der zuständigen Behörde ab, welche Regeln an Ihrer neuen Adresse gelten; dieser Ratgeber stellt deren Versicherungspflichten nicht fest.

Was Sie prüfen sollten

  1. Ihr Mietvertrag: Verlangt er eine Privathaftpflicht?
  2. Ihr Kanton: Ziehen Sie in die Waadt? Melden Sie sich wegen des Hausrats bei der ECA.
  3. Ihre Policenbedingungen: Was gilt als Schaden an einer Mietwohnung, und wie hoch ist der Selbstbehalt?
  4. Ihr Auszug: Bei der Wohnungsabgabe kommt für Schäden über die normale Abnützung hinaus die Haftpflicht ins Spiel.

Häufige Fragen

Ist die Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?

In der Waadt ja: Wer im Kanton wohnt, muss seinen Hausrat bei der kantonalen Versicherungsanstalt (ECA) gegen Feuer und Elementarschäden versichern. Dieser Ratgeber bestätigt die Pflicht in der Waadt; klären Sie die Regeln an Ihrer neuen Adresse beim Kanton ab.

Ist die Privathaftpflicht für Mietende obligatorisch?

Die ETH Zürich beschreibt die Privathaftpflicht als grundsätzlich freiwillig. Manche Vermieter verlangen vor Vertragsabschluss einen Nachweis, weil Schäden an der Wohnung über die normale Abnützung hinaus Ihre Sache sind. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Ich ziehe in die Waadt und habe schon eine Schweizer Hausratversicherung. Muss ich wechseln?

Einen Vertrag mit einer in der Schweiz zugelassenen Versicherung dürfen Sie bis zum Ablauf behalten, höchstens aber fünf Jahre nach dem Zuzug Ihrer Sachen; der Kanton empfiehlt, sich bei der Ankunft bei der ECA zu melden.

Quellen & rechtlicher Hinweis

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