Wohnen in St. Gallen: mehr Auswahl, gleicher Papierkram

Auf einen Blick

  • Leerstand Kanton: 1,16 % (Juni 2026)
  • Auszug online: CHF 18, Kreditkarte
  • Anmeldung innert 14 Tagen
  • Keine Formularpflicht beim Anfangsmietzins
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St. Gallen: Mietmarkt auf einen Blick

Leerwohnungsziffer Kanton St. Gallen
1.16%
Stand 2026-06-01 Quelle Zuletzt geprüft:
Nationale Leerwohnungsziffer der Schweiz
0.93%
45'493 leer stehende Wohnungen, Stand 2026-06-01

St. Gallen ist einer der wenigen Orte auf dieser Website, an denen die Zahlen Mietende etwas begünstigen. Der Kanton St. Gallen hatte am 1. Juni 2026 eine Leerwohnungsziffer von 1,16 % — über dem schweizweiten Wert von 0,93 % und mehr als doppelt so hoch wie im Kanton Zürich (0,52 %). Gute Wohnungen sind trotzdem schnell weg, und es gilt derselbe Papierkram wie überall.

Der Markt, in den Sie einsteigen

Eine Leerwohnungsziffer über einem Prozent zeigt sich auch in den Regeln: St. Gallen gehört nicht zu den Kantonen, die das amtliche Formular zum Anfangsmietzins verlangen. Mit einem neuen Vertrag sehen Sie also nicht automatisch, was die Vormieterschaft bezahlt hat. Fragen Sie nach — und denken Sie daran, dass Sie einen missbräuchlichen Anfangsmietzins trotzdem innert 30 Tagen nach Einzug anfechten können.

Betreibungsauszug bestellen

Das Betreibungsamt der Stadt stellt Auszüge für Personen aus, die in der Stadt St. Gallen wohnen oder in den letzten fünf Jahren gewohnt haben:

  • Online: CHF 18, nur mit Kreditkarte (Mastercard, VISA oder Postcard) — keine Debitkarte, keine Rechnung. Der Auszug geht an Ihre Wohnadresse; geben Sie eine andere Adresse an, legen Sie eine Ausweiskopie bei.
  • Am Schalter: während der Öffnungszeiten abholen, bar oder mit Debitkarte bezahlen.

Im übrigen Kanton bestellen Sie beim Betreibungsamt Ihrer Gemeinde. Sind Sie eben erst in die Schweiz gekommen, lesen Sie den Ratgeber für Neuzuzüger.

Anmeldung nach dem Umzug

Die Anmeldung ist innert 14 Tagen nach Zuzug fällig, gestützt auf Art. 6 des kantonalen Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1); eine verspätete Meldung kann mit bis zu CHF 200 gebüsst werden. Sie melden sich online über eUmzugCH oder am Schalter der Bevölkerungsdienste mit amtlichem Ausweis an. Der Mietvertrag oder ein anderer Wohnnachweis muss beiliegen.

Ihr Mietvertrag in St. Gallen

  • Formular zum Anfangsmietzins: im Kanton St. Gallen nicht obligatorisch. Die 30-Tage-Frist zur Anfechtung eines missbräuchlichen Anfangsmietzinses gilt trotzdem — siehe den Ratgeber zum Anfangsmietzins.
  • Schlichtungsbehörde: für die Stadt St. Gallen die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse, Rathaus, 9001 St. Gallen.
  • Referenzzinssatz: Beruht Ihre Miete auf einem höheren Satz als heute 1,25 %, prüfen Sie den Rechner zur Mietzinssenkung.

Was in St. Gallen hilft

  • Für den Online-Auszug eine Kreditkarte bereithalten. Debitkarten werden online nicht akzeptiert; haben Sie nur eine, gehen Sie an den Schalter.
  • Nach der Vormiete fragen. Ohne Formularpflicht müssen Sie fragen; die Antwort zeigt, wie der Mietzins festgelegt wurde.
  • Auf Deutsch bewerben. St. Gallen ist deutschsprachig; der Bewerbungsschreiben-Generator schreibt ein deutsches Schreiben.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich in St. Gallen einen Betreibungsauszug?

Wer in der Stadt St. Gallen wohnt oder in den letzten fünf Jahren gewohnt hat, bestellt ihn online beim Betreibungsamt der Stadt für CHF 18, bezahlt mit Kreditkarte (Mastercard, VISA oder Postcard — keine Debitkarte, keine Rechnung). Er wird an die Wohnadresse geschickt. Am Schalter bezahlen Sie bar oder mit Debitkarte.

Wie lange habe ich Zeit, mich in St. Gallen anzumelden?

14 Tage ab Zuzug (Art. 6 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt, sGS 453.1). Eine verspätete Meldung kann mit bis zu CHF 200 gebüsst werden. Anmelden können Sie sich über eUmzugCH oder am Schalter mit amtlichem Ausweis; der Mietvertrag muss beiliegen.

Muss mir die Vermieterschaft in St. Gallen die Vormiete zeigen?

Nein. Der Kanton St. Gallen steht nicht auf der Liste des Bundesamts für Wohnungswesen mit Formularpflicht für den Anfangsmietzins. Einen missbräuchlichen Anfangsmietzins können Sie trotzdem innert 30 Tagen nach Einzug anfechten (Art. 270 OR).

Quellen & rechtlicher Hinweis

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